Im preußischen Gesetz vom 21. Mai 1861, „ …ein Kataster anzulegen, das zur gleichmäßigen Verteilung der Grundsteuer von den Liegenschaften geeignet ist …“, war auch die Geburtsstunde des Katasteramtes in Schleusingen begründet. Hintergrund der Steuerreform war auch eine gerechtere Besteuerung aller Grundeigentümer und ein Abbau von Privilegien und Grundsteuerbefreiungen der Großgrundbesitzer im Geiste der Aufklärung. Die Verteilung der Steuerlasten war bis dahin willkürlich und häufig nur auf die Schultern der unfreien Grundbesitzer verlagert. Damit fand die als Königliches Finanzedikt 1810 angestoßene Reform auch in den östlichen Provinzen des Königreiches, wie dem zur Provinz Sachsen gehörenden Regierungsbezirk Erfurt, ihren Abschluss. Zuvor scheute man wegen der zu erwartenden enormen Kosten für ein derartiges Vorhaben, mit der landesweiten Aufnahme der Liegenschaften zu beginnen. Jetzt war in ganz Preußen ein Grundsteuerkataster per Gesetz vorgeschrieben. In der gesamten Monarchie wurde ein Jahresbetrag von 10 Millionen Talern festgelegt, die es auf die nutzbaren Liegenschaften nach dem Verhältnis des ermittelten Reinertrages, umzuverteilen galt. Dafür sollte bis 1865 eine Grundsteuerkarte geschaffen werden, die auf einer „Parzellenvermessung“ und „Bodenschätzung“ fußte. Nun konnten nicht überall sämtliche Grundstücke neu aufgemessen werden, obwohl ….
Naturpark- und Höhlenführer Ralf Kirchner
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